Am Freitag, 15.03.2019, fand unsere diesjährige Hauptversammlung im Gasthaus „Belchenblick“ statt.

OSM Bernauer konnte 39 Personen begrüßen, darunter zahlreiche Ehrenmitglieder sowie Herrn Bürgermeisterstellvertreter Edwin Hofmann und den Kreisschützen-meister Patrick Scheel. Nach der Totenehrung, man gedachte der verstorbenen Mitglieder, wurden dann die Berichte der Vorstandsmitglieder vorgetragen.

Die Entlastung des Vorstandes wurde nach Befragung der Anwesenden durch Bürgermeister-Vertreter Hofmann einstimmig erteilt.

Weiterhin wurden Ehrungen durchgeführt, wobei nicht alle zu Ehrenden anwesend waren (nicht aufgeführt)

25 Jahre aktiv, klein Gold: Christine Dietsche, Rudi Kupke, Stefan Dietsche, Christoph Riesterer, Bianca Sutter, Ruth Sutter

50 Jahre aktiv, groß Gold: Hans-Jürgen Köhler, Dietmar Sauter

60 Jahre passiv, groß Gold: Eckhard Burgert


Ehrungen durch den Kreisschützenmeister Patrick Scheel:

Klein Silber Kreis: Therry Pfleger

Klein Gold Kreis: Sebastian Bernauer, Martin Bohlinger, Christoph Woithe, Dominik Woithe

Klein Gold SBSV: Stefan Dietsche

Präsent für besondere Verdienste:

Trainer Raimund Blattmann

Trainer Christoph Riesterer

Wirtin (15 Jahre) Christel Dietsche

Eva Rösken (WM Silber und Team-Gold)

Erwähnungen: Stellvertretend Matthias Pfefferle

 

Satzungsänderung „Datenschutz“
Folgende Änderungen in der Satzung des Schützenverein Münstertal e.V. sollen zum
Beschluss (in der Jahreshauptversammlung am 15.März 2019) gebracht werden:

§ 4 Mitgliedschaft
(2) Zur Aufnahme ist schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Aufnahme muss schriftlich mit
den vom Verein bereitgestellten aktuellen Formularen beantragt werden. Mitglied können alle
Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten
Leumund verfügen. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Jedes neuaufgenommene Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis und auf Wunsch eine
Satzung zum Selbstkostenpreis. Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch
seine Beitrittserklärung
In seinem Aufnahmeantrag verpflichtet sich das neue Mitglied, die Satzung des Vereins
anzuerkennen und zu achten.
(4) Jedes neuaufgenommene Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis, eine Satzung und die
aktuelle Datenschutzerklärung des Vereins.
(4) (5) Mitglieder, die sich um den Verein ganz besondere Verdienste erworben haben,
können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(6) Jedes Mitglied befolgt und handelt im Sinne der zum Schutz personenbezogener Daten
vom Verein erstellten und veröffentlichten Datenschutzerklärung gemäß den geltenden
Verordnungen und Gesetzen. Es genießt im Umkehrschluss den besonderen Schutz der
eigenen Daten, mit allen Rechten bezüglich Erhebung, Speicherung und Verarbeitung bzw.
Löschung.
§ 9 Leitung und Verwaltung
(6) Der Vorstand erstellt, aktualisiert und ändert die Datenschutzerklärung mit zugehörigen
Dokumenten und Informationsschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten der
Mitglieder gemäß der aktuellen Datenschutzverordnungen und -gesetze.
Die Bildung eines beschließenden Ausschusses ist zulässig.
§ 11 Tätigkeit im Verein
(3) Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verpflichten sich die Verarbeitenden
zum Datenschutz gemäß der vom Verein verordneten Richtlinien (Datenschutzerklärung).
Die Art und Weise, sowie der Umfang der personenbezogenen Datenverarbeitung werden in
einem zentralen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten protokolliert.

Dieser Antrag wurde Einstimmig genehmigt.

 

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